Risikobewertung für Maschinen: Prozess, Methoden & Normen nach ISO 12100

Wichtige Punkte im Überblick

  • Risikobewertung nach ISO 12100 ist verpflichtend für Hersteller, Betreiber und Arbeitgeber.
  • Beginnen Sie die Risikobewertung frühzeitig in der Konstruktionsphase, um spätere Kosten zu minimieren.
  • Vierstufiger Prozess: Grenzen festlegen, Gefährdungen erfassen, Risiken einschätzen, Ergebnis beurteilen.
  • Nutzen Sie standardisierte Bewertungsformate und eine Risikobeurteilungsmatrix für Nachvollziehbarkeit.
  • Interdisziplinäres Team (Konstrukteur, Sicherheitsfachkraft, Bedienung, Wartung) verbessert den Blick auf die Gesamtsituation.

Die Risikobewertung ist die zentrale Methode, um Maschinen sicher zu gestalten und Unfälle zu verhindern. Sie ist nach ISO 12100 für Maschinenhersteller und -betreiber verpflichtend. Diese Seite erklärt den vollständigen Prozess – von der Gefahrenerkennung bis zur Risikobeurteilung.

Was ist Risikobewertung?

Nach ISO/IEC Guide 51 ist Risiko die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Ausmaßes. Sicherheit bedeutet: das Ausschalten unvertretbarer Risiken – nicht die Abwesenheit jedes Risikos. Ein vertretbares Restrisiko bleibt immer bestehen.

Begriff Definition nach ISO/IEC Guide 51
Risiko Kombination aus Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß in einer Gefährdungssituation
Sicherheit Ausschalten unvertretbarer Risiken – Reduktion auf ein akzeptables Maß
Gefährdung Potenzielle Schadensquelle (z.B. bewegliche Maschinenteile, Strom, Hitze)
Gefährdungssituation Wenn eine Person einer Gefährdung ausgesetzt ist (Risiko entsteht erst durch Exposition)

Vertretbares Risiko

Nach ISO/IEC Guide 51 versteht man unter „Sicherheit“ das „Ausschalten eines nicht vertretbaren Risikos“. In anderen Worten: Sicherheit erreicht man, indem man das Risiko auf ein vertretbares Maß reduziert.

Wann ist eine Risikobewertung erforderlich?

Die Risikobewertung ist gesetzlich vorgeschrieben für:

  • Maschinenhersteller vor dem Inverkehrbringen (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Betreiber bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Maschinen
  • Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG)

Eine Risikobewertung sollte so früh wie möglich in der Konstruktionsphase beginnen – Korrekturen sind in der Planungsphase um ein Vielfaches günstiger als im Nachhinein.

Der 4-stufige Risikobewertungsprozess nach ISO 12100

Stufe 1 – Festlegung der Grenzen der Maschine

Definieren Sie den bestimmungsgemäßen Gebrauch und den vorhersehbar fehlerhaften Gebrauch der Maschine.
Zu berücksichtigen sind:

  • Räumliche Grenzen: Verfahrbereiche, Reichweiten, Sicherheitsbereiche
  • Zeitliche Grenzen: Lebensdauer, Wartungsintervalle, Verschleißteile
  • Benutzergrenzen: Qualifikation, Personengruppen (z.B. nicht unterwiesene Personen)

Stufe 2 – Gefahrenerkennung

Erfassen Sie alle Gefährdungen, die von der Maschine in allen Betriebsphasen ausgehen können:

  • Mechanische Gefährdungen: Quetschen, Schneiden, Aufwickeln, Stoßen
  • Elektrische Gefährdungen: Stromschlag, elektrostatische Aufladung
  • Thermische Gefährdungen: Kontakt mit heißen Oberflächen, Spritzer
  • Gefährdungen durch Lärm, Vibration, Strahlung
  • Ergonomische Gefährdungen
Tipp Beziehen Sie verschiedene Personengruppen ein – Bediener, Einrichter, Wartungspersonal.
Jede Gruppe ist anderen Gefährdungen ausgesetzt.

Stufe 3 – Risikoeinschätzung

Für jede identifizierte Gefährdung werden zwei Parameter bewertet:

  • Schwere des möglichen Schadens (von leicht und reversible bis hin zu schwer, wie Tod oder irreversible Schäden)
  • Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (Häufigkeit der Exposition × Eintrittswahrscheinlichkeit × Möglichkeit zur Schadensabwendung)

Das Ergebnis wird in einer Risikobeurteilungsmatrix dargestellt. KEYENCE empfiehlt die Verwendung eines standardisierten Bewertungsformats, das für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.

Stufe 4 – Risikobeurteilung

Auf Basis der Risikoeinschätzung wird entschieden: Ist das Risiko auf einem tolerierbaren Niveau? Falls nein, werden Schutzmaßnahmen nach der 3-Stufen-Methode (Hierarchie der Risikoreduzierung) eingeleitet. Der Prozess wird iterativ wiederholt, bis alle Risiken tolerierbar sind.

Wer führt die Risikobewertung durch?

Eine Risikobewertung ist Teamarbeit. Ideale Zusammensetzung des Bewertungsteams:

  • Konstrukteur / Maschinenbauer
  • Sicherheitsfachkraft / Sicherheitsingenieur
  • Bedienpersonal, das die Maschine kennt
  • Wartungs- und Instandhaltungspersonal

Ein interdisziplinäres Team erkennt Gefährdungen, die einzelne Spezialisten übersehen würden.

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Kontakt

Unser Vorgehen orientiert sich an der DIN EN ISO 12100:2010 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Wir verfolgen die laufende Revision dieser Normen im Kontext der neuen EU-Maschinenverordnung aufmerksam. Nach Veröffentlichung und Harmonisierung der aktualisierten Norm werden wir einen entsprechenden Abgleich vornehmen und unsere Dokumentation bei Bedarf aktualisieren.

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